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Marktverordnung |
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Wochenmarktordnung
§ 1 Allgemeines
Der Wochenmarkt wird jeden Mittwoch auf den von der Gemeinde Molbergen dafür angewiesenen Plätzen veranstaltet. Fällt der Mittwoch auf einen Feiertag, so wird der Wochenmarkt am vorherigen Werktag abgehalten.
§ 2 Marktzeit
Die Marktzeit der Molbergener Wochenmarktes is von 14.00Uhr - 18.00Uhr.
§ 3 Aufbau der Verkaufstände
Mit dem Aufbau der Stände darf erst 2 Stunden vor Beginn der Marktzeit begonnen werden. Der Aufbau muß zu Beginn der Marktzeit beendet sein. Durch die Aufstellung der Stände darf keine Ruhestörung der Nachbarschaft eintreten. Die Grenzen der Marktstandreihen sind einzuhalten. Über die Frontlinie hinaus dürfen Waren oder sonstige Gegenstände nicht aufgestellt werden.
§ 4 Abbau der Verkaufstände
Die Marktplätze müssen bis 19.00 Uhr geräumt sein. Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige Räumung des Platzes entstehen, gehen zu Lasten des säumigen Standinhabers.
Quelle: z.T aus der Marktordnung Vechta
siehe: http://www.wochenmarkt-vechta.de/marktordnung/index.php
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